AGB

§ 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Mit dem Begriff Auftragnehmer ist nachfolgend die Firma IGC Sp. z o.o. gemeint.

1.2. Soweit die Parteien keine andere, abweichende (schriftliche) Vereinbarung getroffen haben, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Vermittlungsverträge im Rahmen der Personalvermittlung. Dabei ist unter Personalvermittlung auch eine Personalsuche und die Personalauswahl zu verstehen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, soweit sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich nicht zugestimmt wurden, sind ausgeschlossen.

1.3. Das Anforderungsprofil, das heißt die persönlichen und fachlichen Eigenschaften des gesuchten Bewerbers, wird vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber erarbeitet und ist per Fax oder E-Mail mit dem entsprechenden Formular „Fahreranfragebogen“ an den Auftragnehmer zu senden. Das Formular „Fahreranfragebogen“ stellt bei einem Vertragsabschluss einen festen Bestandteil des Vermittlungsvertrages dar.

1.4. Die über das Formular „Fahreranfragebogen“ an Auftragnehmer gesendeten Stellenangebote, können an mehrere polnische Jobbörsen und an Arbeitsmarktportale der polnischen Arbeitsämter gesandt werden. Der Auftraggeber ist mit dem Versand der Stellenangebote an die oben genannten Stellen ausdrücklich einverstanden. Andernfalls teilt er dies dem Auftragnehmer schriftlich mit.

§ 2 Vermittlungshonorar

2.1. Das Honorar für eine erfolgreiche Vermittlung eines Bewerbers wird zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart und im Vermittlungsvertrag fest gehalten.

§ 3 Anzeigepflicht. Kopie des Arbeitsvertrages.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem vom Auftragnehmer angebotenen Bewerber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung dem Auftragnehmer in Form einer Kopie des Vertrages anzuzeigen.

§ 4 Haftung

Der Auftragnehmer kann nur sachgerechtes Vorgehen bei der Bewerbersuche und -auswahl gewährleisten. Eine Haftung vom Auftragnehmer dafür, dass ein von ihm nach sachgerechtem methodischen Vorgehen ausgewählter oder empfohlener Bewerber alle vom Auftraggeber in ihn gesetzten Erwartung erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt, wird nicht übernommen.

§ 5 Vertraulichkeit / Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Bewerbers, mit früheren oder dem momentanen Arbeitgeber des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.

§ 6 Kündigung

Ein Personalvermittlungsauftrag kann jederzeit mit Einhaltung einer Frist von 7 Kalendertagen von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.

§ 7 Schriftform

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wrocław (Polen), soweit kein anderer Gerichtsstand schriftlich vereinbart wurde.

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