Aktuelles vom 28.03.2020
Das polnische Ministerium für Infrastruktur bestätigt Heute in einer offiziellen Meldung, dass Berufskraftfahrer von der Quarantäne ausgenommen sind!
Wichtig ist weiterhin das mitführen von Führerschein, AV-Kopie und am besten noch die Bescheinigung siehe unten.
Aktuelles vom 26.03.2020
Ab morgen 27.03.2020 kommen auch Pendler in die Quarantäne. BerufsKraftfahrer sind davon ausgenommen sprich Kraftfahrer dürfen die Grenze weiterhin anhand Führerschein, Bescheinigung, AV-Kopie (siehe unten) passieren.
Quelle: https://www.gov.pl/web/mswia/kolejne-zmiany-w-przekraczaniu-granicy
Kraftfahrer dürfen auch in einem PKW die PL-Grenze überqueren ohne das sie in die Quarantäne kommen. Außer Ihren Führerscheins müssen Sie allerdings eine Kopie vom Arbeitsvertrag und/oder eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mitführen.
HIER haben wir für Euch eine entsprechendes Muster einer solchen Bescheinigung vorbereitet.
ACHTUNG Wenn möglich geben Sie den Fahrern auch eine Kopie von deren Arbeitsvertrag mit, das kann hilfreich sein.
Quelle: https://www.gov.pl/web/infrastruktura/zasady-zwolnienia-z-obowiazku-kwarantanny-kierowcow-zawodowych
Darüber hinaus können bei der Gesundheitskontrolle an der polnischen Grenze folgende Formulare hilfreich sein, es bietet sich an diese Formulare mit zu führen (gilt nur für Fahrer die mit einem PKW reisen):
Quelle: https://www.gov.pl/web/zdrowie/komunikat-dotyczacy-kontroli-sanitarnych-na-granicach
Koronavirus – Lenk- und Ruhezeiten werden in Polen gelockert
Aufgrund des Coronavirus wurden im Polen die Lenk- und Ruhezeiten für einen Zeitraum von 18.03.2020 bis 16.04.2020 wie folgt gelockert:
- die tägliche Lenkzeit darf 11 Stunden nicht überschreiten,
- die wöchentliche Lenkzeit darf 60 Stunden nicht überschreiten,
- die Gesamtlenkzeit in zwei darauf folgenden Wochen darf 96 Stunden nicht überschreiten,
- nach einer Lenkzeit von fünfeinhalb Stunden steht dem Fahrer eine durchgehende Pause von mindestens 45 Minuten zu.